Davut Vural Trientlgasse 65, 6020 Innsbruck, Österreich
UID: ATU82821323 | GISA: 39160942 | Steuernummer: 81 407/4134 | GLN: 9110033098736
Tel.: +43 512309700 | [email protected]
Unternehmensgegenstand: Werbeagentur
Mitglied der WKO Tirol, Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation
Marke: Adverso Media ist eine Marke von Davut Vural
Sprache: Deutsch
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der Agentur. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer (B2B).
1.2 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn nicht binnen 14 Tagen schriftlich widersprochen wird (ausgenommen wesentliche Leistungsinhalte/Entgelte).
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
1.6 Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2.1 Die Agentur weist darauf hin, dass Anbieter von Social-Media-Kanälen Inhalte/Anzeigen nach eigenen Regeln ablehnen oder entfernen können. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Sperrungen, Ablehnungen oder Löschungen.
2.2 Die Verantwortung für Inhalte, Rechte und Freigaben liegt beim Kunden.
3.1 Bereits mit Einladung zur Konzepterstellung gilt ein Pitching-Vertrag als zustande gekommen.
3.2 Konzepte und Ideen sind urheberrechtlich und vertraglich geschützt, auch ohne Werkhöhe. Nutzung ohne Zustimmung verpflichtet zur Entschädigung.
3.3 Der Kunde muss binnen 14 Tagen nach Präsentation nachweisen, wenn er eine Idee bereits vorher hatte.
4.1 Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Briefingprotokoll. Änderungen bedürfen der Schriftform.
4.2 Innerhalb des Kundenrahmens besteht Gestaltungsfreiheit.
4.3 Der Kunde stellt alle erforderlichen Inhalte, Informationen und Zugänge rechtzeitig bereit. Mehraufwand durch Versäumnisse trägt der Kunde.
4.4 Der Kunde garantiert Rechtefreiheit der gelieferten Unterlagen und hält die Agentur schad- und klaglos.
4.5 Änderungen durch den Kunden an den Arbeiten sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig, sonst Bearbeitungsgebühr (z.B. 395 € netto) und ggf. Schadenersatz.
4.6 Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden durch eigenmächtige Änderungen und kann in solchen Fällen fristlos kündigen.
4.7 Standardmäßig sind 2 Korrekturschleifen inkludiert, weitere werden gesondert verrechnet (z.B. 190 €/h netto).
4.8 Abnahmefiktion: Entwürfe/Arbeitsergebnisse gelten nach 5 Werktagen ohne Rückmeldung als genehmigt.
5.1 Die Agentur kann Leistungen selbst ausführen oder sachkundige Dritte/Subunternehmer einsetzen.
5.2 Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und über die Vertragslaufzeit hinausgehen, sind vom Kunden zu übernehmen.
6.1 Liefer- oder Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn schriftlich als verbindlich vereinbart. Ansonsten nach Ressourcenplanung.
6.2 Projektstart richtet sich nach Angebot/Briefing/Auftragsbestätigung. Eine Anzahlung reserviert Kapazität, führt aber nicht automatisch zu sofortigem Start.
6.3 Bei höherer Gewalt oder nicht von der Agentur zu vertretenden Ereignissen verlängern sich Fristen angemessen. Verzögerungen >2 Monate: Rücktrittsrecht beider Parteien.
6.4 Bei Verzug kann der Kunde nur nach Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen zurücktreten. Schadenersatz bei Verzug ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.
7.1 Bei Abbruch durch den Kunden nach Projektstart sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten und angefallene Kosten zu ersetzen. Zusätzlich ist – sofern nicht anders vereinbart – ein Ausfallhonorar von 50% des noch offenen Auftragswertes zu bezahlen.
7.2 Bei Funkstille/Projektpause >14 Tage kann die Agentur pausieren und neu terminieren; Mehraufwand wird gesondert verrechnet.
8.1 Honoraranspruch entsteht mit Leistungserbringung. Vorschüsse, Teilrechnungen oder Akontozahlungen sind möglich.
8.2 Alle Preise sind netto zzgl. USt. Nicht ausdrücklich inkludierte Leistungen werden gesondert verrechnet.
8.3 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Überschreitungen über 15% werden angekündigt, bis 15% gelten als genehmigt.
8.4 Grundlage der Abrechnung ist das genehmigte Angebot, ansonsten gelten aktuelle Preislisten.
8.5 Zusatzleistungen/Mehrumfang werden nach Aufwand abgerechnet (z.B. 190 €/h netto).
8.6 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen und Mahnspesen (mind. 39 € je Mahnung). Weitere Leistungen können bis zur Begleichung offener Beträge zurückgehalten werden.
8.7 Eigentumsvorbehalt: Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur. Übergabe/Livegang erfolgt erst nach vollständiger Zahlung.
8a.1 Kulanz, Preisnachlässe oder Gutschriften erfolgen ausschließlich freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – unabhängig von Anlass oder bisherigen Kulanzfällen. Kein Rechtsanspruch, sofern nicht schriftlich ausdrücklich vereinbart.
8b.1 Expressaufträge (z.B. besonders kurzfristige Umsetzung) werden mit einem Zuschlag von 15% auf den Angebotspreis berechnet, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
9.1 Alle Leistungen bleiben geistiges Eigentum der Agentur. Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ein Nutzungsrecht für die vereinbarte Nutzung.
9.2 Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf schriftlicher Zustimmung und gesonderter Vergütung.
9.3 Offene Dateien sind nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.
9.4 Die Agentur ist berechtigt, auf Werbemitteln und Werbemaßnahmen auf sich hinzuweisen (z.B. im Footer). Widerspruch ist schriftlich möglich.
9.5 Die Agentur ist berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und der Website mit Name/Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis), bis zu schriftlichem Widerruf.
10.1 Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 8 Tagen schriftlich zu melden; sonst gilt die Leistung als genehmigt.
10.2 Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge: Anspruch auf Verbesserung oder Austausch. Wandlung/Minderung nach gesetzlichen Regeln.
10.3 Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit von Inhalten obliegt dem Kunden. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung verpflichtet.
10.4 Keine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverlust, fehlerhafte Inhalte des Kunden oder Drittleistungen. Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
10.5 Schadenersatzansprüche verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis, jedenfalls nach drei Jahren. Höhe begrenzt auf den Netto-Auftragswert.
11.1 Die Agentur schuldet die vereinbarten Maßnahmen, aber keinen wirtschaftlichen Erfolg (Rankings, Leads, Verkäufe). Keine Ergebnisgarantie.
11.2 Tracking/Analytics nur, wenn ausdrücklich vereinbart. Ohne Tracking keine Performance-Reklamation.
11.3 Ads-Budget ist Kundengeld, keine Haftung für Plattformentscheidungen.
11.4 Mitwirkungspflichten: Zielverfehlungen durch fehlende Mitwirkung begründen keine Ansprüche.
12.1 Datenschutz: Siehe Datenschutzerklärung auf www.adverso.media. Verantwortlicher: Davut Vural, [email protected]
12.2 Angebote/Briefings sind vertraulich und nicht an Dritte weiterzugeben.
13.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
13.2 Erfüllungsort ist Innsbruck.
13.3 Gerichtsstand ist das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht. Die Agentur kann den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand klagen.
13.4 Personenbezogene Bezeichnungen gelten geschlechtsneutral.
14.1 Für Außenwerbung, Plakatierung, Montagen und vergleichbare Leistungen gelten ergänzend folgende Bestimmungen:
14.2 Die Agentur gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung. Ersatzansprüche/Mängelrügen können nur während der Dauer des Anschlags geltend gemacht werden.
14.3 Höhere Gewalt, außergewöhnliche Witterung, Naturkatastrophen etc. entbinden die Agentur von jeder Haftung.
14.4 Die Agentur übernimmt keine Gewähr für ununterbrochene Sichtbarkeit, Betriebsdauer oder Werbeerfolg.
14.5 Der Kunde ist für rechtzeitige Bereitstellung von Plakaten, Genehmigungen, Flächen, Stromanschlüssen etc. verantwortlich.
14.6 Farbveränderungen/Witterungseinflüsse sind von der Haftung ausgeschlossen.
14.7 Die Verantwortung für Form und Inhalt der Plakate sowie behördliche Vorschriften trägt allein der Kunde.
14.8 Bei Ablehnung, Beschlagnahme oder Entfernung durch Behörden bleibt das Entgelt fällig.
14.9 Eine Untervermietung oder Weitergabe gebuchter Werbeflächen ist nicht gestattet.
14.10 Für Sonderformate, Zusatzleistungen, Großplakate etc. können Zuschläge verrechnet werden.
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Hinweis zu Abo-/Mietmodellen: Für Website-/Abo-Modelle gelten ergänzende Vertragsbedingungen (separate Abo-Klausel). Mindestlaufzeit 12/24 Monate, vorzeitige Kündigung ausgeschlossen, Ablösegebühr bei vorzeitiger Vertragsauflösung. Eigentumsübergang erst nach vollständiger Zahlung aller Raten und Ablauf der Mindestlaufzeit. Plugin-Kosten nach Abo-Ende trägt der Kunde. Details siehe separate Vertragsbedingungen.
Bestätigung: Mit Annahme des Angebots/Briefings bestätigt der Kunde, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben. Sie gelten für alle künftigen Aufträge, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.